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BGH, 20.11.1962 - VI ZR 6/62 |
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- Wolters Kluwer
Verjährung des Ersatzanspruchs des Unterhaltsschadens der Witwe nach Tod des Ehemannes bei Verkehrsunfall - Unterbrechung der Verjährung des Anspruchs auf Ersatz des Unterhaltsschadens durch zwischenzeitliche Anerkennung dem Grunde nach - Unter Vorbehalt der Verrechnung ...
Papierfundstellen
- VersR 1963, 187
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.07.1960 - VI ZR 163/59
Haftungsverteilung bei Anfahren eines aus einer Straßenbahn aussteigenden …
Auszug aus BGH, 20.11.1962 - VI ZR 6/62
Als ein solches gilt jede Handlung oder Äußerung gegenüber dem Berechtigten, aus der sich das Bewußtsein des Verpflichteten vom Bestehen des Anspruchs ergibt, mag sich dies auch nur auf den Grund des Anspruchs beziehen und mögen auch gegen die Höhe des Anspruchs Einwendungen erhoben werden (Urteil des erkennenden Senats vom 12. Juli 1960 VI ZR 163/59 - VersR 1960, 831, 832 mit weiteren Nachweisen).Wird einem Unfallverletzten von dem Schädiger entgegengehalten, daß er seinen Unfall durch eigenes Verschulden mitverursacht habe und er seinen Schaden daher nur zu einem bestimmten Bruchteil ersetzt verlangen könne, so wird sich ein hierin liegendes Anerkenntnis des Schädigers zum Grunde seiner Ersatzpflicht allerdings in der Regel nur auf diesen Bruchteil beziehen und den Lauf der Verjährung nur für den Anspruch auf Ersatz dieses Schadensteiles unterbrechen (Urteil des erkennenden Senats vom 12. Juli 1960 a.a.O.).
- BGH, 11.01.1951 - III ZR 83/50
Bundesbahn. Schäden vor Zusammenbruch
Auszug aus BGH, 20.11.1962 - VI ZR 6/62
Es war daher nicht unzulässig, in der Weise über den Grund des Anspruchs vorabzuentscheiden, daß die Frage, ob und inwieweit der Einwand aus § 254 Abs. 2 BGB durchgreift, dem Nachverfahren vorbehalten blieb (BGHZ 1, 34, 36).
- BGH, 21.11.1996 - IX ZR 159/95
Verjährung des Vergütungsanspruchs des Steuerberaters
Für eine Verjährungsunterbrechnung genügt jedes tatsächliche Verhalten gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich das Bewußtsein des Schuldners von dem Bestehen des gegen ihn erhobenen Anspruchs - wenigstens dem Grunde nach - klar und unzweideutig ergibt und das deswegen das Vertrauen des Gläubigers begründet, daß sich der Schuldner nicht nach Ablauf der Verjährungsfrist alsbald auf Verjährung berufen wird (BGH, Urt. v. 20. November 1962 - VI ZR 6/62, VersR 1963, 187, 188; v. 23. Januar 1970 - I ZR 37/68, WM 1970, 548, 549; v. 5. Dezember 1990 - I ZR 179/78, NJW 1981, 1955; v. 30. September 1993 - VII ZR 136/92, NJW-RR 1994, 373). - BGH, 06.07.1995 - IX ZR 132/94
Weiterbetreiben des Prozesses
Sollte sich ergeben, daß die Verjährung der geltend gemachten Gebührenansprüche - gemäß dem Vorbringen der Beklagten - mit dem Schluß des Jahres 1986 begonnen hat, so wird zunächst zu prüfen sein, ob die Verjährung durch die Schreiben der Beklagten vom 26. März 1987 und ihres Anwalts vom 22. Februar 1988 (GA I 101, 105) gemäß § 208 BGB unterbrochen wurde (vgl. dazu BGH, Urt. v. 20. November 1962 - VI ZR 6/62, VersR 1963, 187, 188; v. 5. Dezember 1980 - I ZR 179/78, NJW 1981, 1955). - BGH, 05.10.1965 - VI ZR 90/64
Umfang der Schadensminderungspflicht
Sie kann dem Betragsverfahren nur vorbehalten werden, wenn der Einwand aus § 254 Abs. 2 BGB nur zu einer Minderung, nicht aber zu einer Betätigung der Schadenshaftung führen kann (BGHZ 1, 34 sowie die Urteile des BGH vom 6. Oktober 1954 - VI ZR 265/53 - VersR 1955, 21 undvom 20. November 1962 - VI ZR 6/62 - VersR 1963, 187).
- BGH, 27.11.1979 - VI ZR 267/78
Gefälligkeitsflug
Eine solche Haftung setzt vielmehr - ebenso wie diejenige für internationale Flüge nach dem Warschauer Abkommen - einen Beförderungsvertrag voraus (vgl. Senatsbeschluß vom 8. Mai 1962 - VI ZR 6/62 = VersR 1962, 530 = LM LuftVG Nr. 2 und Senatsurteil vom 25. Mai 1971 - VI ZR 248/69 = VersR 1971, 863). - OLG Brandenburg, 03.04.2008 - 12 U 190/07
Übergegangener Schadensersatzanspruch der Krankenkasse wegen fehlerhafter …
Daraus folgt, dass Erklärungen des Versicherers gegenüber Dritten und seinen Rechtsnachfolgern geeignet sind, die Verjährung von Ansprüchen gegen den Versicherungsnehmer bei Vorliegen ihrer jeweiligen Voraussetzungen zu unterbrechen und zu hemmen (BGHZ 24, 244, 251; VersR 1963, 187; 1964, 1199; 1965, 958; 1970, 549; 1972, 372; 1974, 175). - BGH, 28.02.1969 - VI ZR 250/67
Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall - Unterbrechung der Verjährung …
Zutreffend hat das Berufungsgericht seiner Beurteilung zugrunde gelegt, daß als Anerkenntnis im Sinne des § 208 BGB jede Handlung oder Äußerung gegenüber dem Berechtigten gilt, aus der sich das Bewußtsein des Verpflichteten vom Bestehen des Anspruchs unzweideutig ergibt (Senatsurteile vom 12. Juli 1960 - VI ZR 163/59 - VersR 1960, 831, 832; vom 20. November 1962 - VI ZR 6/62 - VersR 1963, 187, 188 [BGH 20.11.1962 - VI ZR 6/62]; vom 11. Mai 1965 - VI ZR 280/63 - VersR 1965, 958; vom 17. September 1965 - VI ZR 227/64 - VersR 1965, 1149, 1150 [BGH 17.09.1965 - VI ZR 227/64]; vom 5. Dezember 1967 - VI ZR 99/66 - VersR 1968, 277, 278). - BGH, 17.09.1965 - VI ZR 227/64
Haftung für einen Verrichtungsgehilfen - Begriff des Verrichtungsgehilfen - …
Zutreffend legt das Berufungsgericht dieser Beurteilung zugrunde, daß als Anerkenntnis im Sinne des § 208 BGB jede Handlung oder Äußerung gegenüber dem Berechtigten gilt, aus der sich das Bewußtsein des Verpflichteten vom Bestehen des Anspruchs ergibt, mag sich dies auch nur auf den Grund des Anspruchs beziehen und mögen auch gegen die Höhe des Anspruchs Einwendungen erhoben werden (Senatsurteile vom 12. Juli 1960 - VI ZR 160/59 - VersR 1960, 831, 832 mit weiteren Nachweisen; vom 20. November 1962 - VI ZR 6/62 - VersR 1963, 187, 188) [BGH 20.11.1962 - VI ZR 6/62]. - BGH, 11.07.1972 - VI ZR 85/71
Regress unter Versicherungen für das schuldhafte Verursachen eines …
Die Klägerin konnte annehmen, der Versicherer teile ihren Standpunkt, daß der Ersatzanspruch der Witwe zwar auch fernerhin bestehe, indes der Höhe nach "ruhe", (vgl. Senatsurteil vom 20. November 1962 - VI ZR 6/62 - VersR 1963, 187). - OLG Köln, 17.02.1973 - 16 U 81/72
Anspruch auf Schadensersatz bei entgangenem Urlaubsgenuss aufgrund andauernder …
Diese Feststellung bleibt dem Betragsverfahren vor dem Landgericht vorbehalten, weil eine Verletzung der Obliegenheit zur Schadenminderung nicht den Grund des einmal entstandenen Anspruchs, sondern allein dessen Höhe berührt und hier - das steht nach der Überzeugung des Senats fest - auch nicht den Anspruch völlig beseitigt, sondern lediglich mindert (vgl. BGHZ 1, 34 (36) [BGH 01.11.1951 - III ZR 83/50]; BGH VersR 1955, 21; 1963, 187 (188) [BGH 13.11.1962 - VI ZR 12/62] ; 1965, 1173 (1174) [BGH 05.10.1965 - VI ZR 90/64] ).